freie Hypnose

HypnoseHypnose ist die nach innen gekehrte, fokussierte Konzentration.

Hypnotische Trance bewirkt Tiefe mentale Entspannung. Das Besondere ist dass man trotz der totalen, tiefen Entspannung höchst konzentriert ist. Hypnose erlaubt ein vollkommenes Abschalten und Regeneration des Nervensystems, eine Neuausrichtung der inneren Balance.

Schon die Griechen schätzten den „heilsamen Tempelschlaf“, die tiefgreifende Entspannung für Körper, Geist und Seele.

Wo wirkt Hypnose?

Hypnose wirkt, zielgerichtet angewandt, positiv bei der Persönlichkeitsentwicklung oder auch bei der Stärkung der Selbstheilungskräfte und gesundheitlichen Aspekten.

Ein Überblick über die vielfältige Anwendungsmöglichkeit von Hypnose:

  • Nervosität bekämpfen
  • Stress/Anspannung vor öffentlichen Auftritten bzw. Reden vor vielen Menschen abbauen
  • Befreiung von Altlasten/Blockaden/Glaubenssätzen/Muster
  • Stärkung des Immunsystems
  • Schrittweise Auflösung von Ängsten und Phobien
  • Bessere positivere Lebensqualität
  • Prüfungsstress abbauen
  • Lern- und Leistungsblockaden lösen
  • Konzentrationssteigerung
  • Motivationssteigerung
  • Kreativitätssteigerung
  • Selbstvertrauen/Selbstwert/Selbstbewusstsein steigern
  • Raucherentwöhnung
  • Gewichtsreduktion
  • Ein- und Durchschlafen verbessern
  • Nägelkauen
  • Zähneknirschen

Bin ich während der Hypnose willenlos?

Bisher gibt es keinen Hinweis darauf, dass Menschen in Hypnose etwas tun würden, wozu sie nicht auch im „Wachzustand“ bereit wären. Wird eine Suggestion ausgesprochen, die der Klient im Wachbewusstsein nicht ausführen würde so würde das sofort den Verlust des hypnotischen Rapports bedeuten – und somit die hypnotische Trance beenden. Außerderm ist man in Hypnose NIE „ohnmächtig“ oder einem fremden Diktat ausgeliefert. Jede Suggestion ist ein ANGEBOT und kann nur wirken, wenn diese vom Klienten bejaht und angenommen wird. Somit ist jede wirksame Suggestion im Grunde eine Autosuggestion.

Wer darf Hypnose einsetzen?

Wer einen beratenden oder therapeutischen Beruf in Österreich ausübt, benötigt die dafür erforderlichen behördlichen Zulassungen, die in Bundesgesätzblättern oder Gewerbeverordnungen geregelt sind. Ob man etwas tun darf oder nicht, hängt nicht davon ab ob man dazu Hypnose nutzt, sondern ob das Angebot generell im Rahmen der behördlichen Berufsberechtigung erlaubt ist. Zum Beispiel ist im ICD10 („Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme“) definiert, was bei uns als Krankheit gesehen wird und daher in Österreich eine medizinische oder therapeutische Berufsberechtigung (zB Psychotherapie, Gesundsheitspsychologie, etc.) erfordert.

Sämtliche nichttherapeutischen Themen im Zusammenhang mit Lebensgestaltung und Persönlichkeit („Beratung und Betreuung von Menschen insbesondere im Zusammenhang mit Persönlichkeitsproblemen, Ehe- und Familienproblemen, Erziehungsproblemen, Berufsproblemen und sexuellen Problemen“) fallen bei uns in den Zuständigkeitsbereich der Lebens- und Sozialberater. Energetiker nutzen die vielfältigen energetischen Methoden, ohne die Bereiche der Therapie oder der Lebens- und Sozialberatung zu berühren.

Achtung: Alle rechtlichen oder gewerberechtlichen Hinweise auf dieser Website dienen ausschließlich der groben Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung oder gewerberechtliche Information an den zuständigen Stellen. Irrtümer vorbehalten!

Darf jeder hypnotisiert werden?

Es gibt Ausnahmen von Menschen, die grundsätzlich nicht oder nur mit größter Vorsicht hypnotisiert werden sollten. Abhängig vom Einzelfall sind einige Punkte kontraindikativ:

  • geistige Behinderung/Beeinträchtigung
  • psychische Störungen und Erkrankungen (z.B. Depressionen, Psychosen,..)
  • schwerwiegende Erkrankungen des zentralen Nervensystems
  • Belastungsstörungen
  • Alzheimer und Demenz
  • Persönlichkeitsstörungen und Geisteskrankheiten
  • Epilepsie und ähnliche Anfallserkrankungen
  • Kopf- oder Gehirnverletzungen
  • schwere Herz- und Kreislauferkrankungen
  • vorangegangener Schlaganfall oder Herzinfarkt
  • Diabetes
  • Thrombosen
  • Abhängigkeit (Alkohol-, Drogen- und Medikamente)
  • Schwangerschaft

Bei Kinder und Jugendlichen, bedarf es der ausdrücklichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter